Psychiatrische Erkrankungen
Das Rehabilitationsteam der Holthauser Mühle verfügt über langjährige Erfahrung
in der Behandlung Drogenabhängiger mit zusätzlicher schizophrener Psychose, die
nach unserem Konzept gemeinsam mit nicht an Psychosen leidenden Drogensüchtigen
behandelt werden. Bei der Anmeldung eines Patienten mit den Zuweisungsdiagnosen
Drogenabhängigkeit und schizophrene Psychose findet in der Regel ein Vorstellungsgespräch
statt. In einem ersten gegenseitigen Kennenlernen sollen Schwellen abgebaut, die
Mitwirkungsbereitschaft erhöht und erste gemeinsame Therapieziele vereinbart werden.
An diesem Vorstellungsgespräch nehmen obligatorisch ein Mitglied des therapeutischen
Leitungsteams der Holthauser Mühle und ein Facharzt für Psychiatrie teil. Die Ziele
des Patienten werden besprochen und es wird überprüft, ob er beide vorliegende Erkrankungen
als gleichgewichtig betrachtet und bereit ist, beide behandeln zulassen und eigene
therapeutische Schritte zu unternehmen. Besteht bei dem Pat. keine Bereitschaft,
eine notwendige psychopharmakologische Behandlung durch zu führen, lehnen wir eine
Aufnahme ab, da unserer Erfahrung nach unter diesen Voraussetzungen die angestrebten
therapeutischen Ziele nicht erreichbar sind. Während des gesamten Aufenthaltes werden
die Patienten psychiatrisch mitbehandelt. Besonderer Wert wird dabei gelegt auf
eine ausführliche Aufklärung und Information des Patienten. Er soll auch bezüglich
seiner psychotischen Erkrankung zum Experten seiner Störung werden.
Patienten mit einer Doppeldiagnose Sucht und Psychose werden nicht in einer besonderen
Gruppe behandelt, sondern verteilt auf die einzelnen Wohnhäuser. Sofern dies keine
Überforderung darstellt, nehmen sie am regulären Therapieprogramm teil (3x wöchentlich
Gruppentherapie, in der Regel 2x wöchentlich Einzelpsychotherapie, Arbeitstherapie,
Indikationsgruppen, Großgruppe, Sport und Körpertherapie). Bei Bedarf wird das Programm
individuell angepasst. Dabei ist unsere therapeutische Haltung geprägt von partnerschaftlicher
Fürsorge und Akzeptanz in der Integrationsphase. Falls der Patient noch allzu durchlässige
Ich-Grenzen hat, muss die Grenze stellvertretend vom Therapeuten in der Beziehung
sowohl zum Therapeuten als auch zum Mitpatienten gezogen werden. Hier sind tägliche
Kurzkontakte hilfreich. Darüber hinaus erfolgt evtl. eine Entpflichtung von Programmbestandteilen
(z.B. der Gruppentherapie, wenn der Pat. die Gruppe als überwältigend erlebt). Bei
Regelverstößen im Rahmen mangelnder Steuerungsfähigkeit erfolgen eine Entpflichtung
von den Konsequenzen aus diesen Verstößen und ein Aufklären der Mitpatienten. Dabei
gilt stets das Prinzip der Klarheit und der Transparenz.