Psychiatrische Erkrankungen

Das Rehabilitationsteam der Holthauser Mühle verfügt über langjährige Erfahrung in der Behandlung Drogenabhängiger mit zusätzlicher schizophrener Psychose, die nach unserem Konzept gemeinsam mit nicht an Psychosen leidenden Drogensüchtigen behandelt werden. Bei der Anmeldung eines Patienten mit den Zuweisungsdiagnosen Drogenabhängigkeit und schizophrene Psychose findet in der Regel ein Vorstellungsgespräch statt. In einem ersten gegenseitigen Kennenlernen sollen Schwellen abgebaut, die Mitwirkungsbereitschaft erhöht und erste gemeinsame Therapieziele vereinbart werden. An diesem Vorstellungsgespräch nehmen obligatorisch ein Mitglied des therapeutischen Leitungsteams der Holthauser Mühle und ein Facharzt für Psychiatrie teil. Die Ziele des Patienten werden besprochen und es wird überprüft, ob er beide vorliegende Erkrankungen als gleichgewichtig betrachtet und bereit ist, beide behandeln zulassen und eigene therapeutische Schritte zu unternehmen. Besteht bei dem Pat. keine Bereitschaft, eine notwendige psychopharmakologische Behandlung durch zu führen, lehnen wir eine Aufnahme ab, da unserer Erfahrung nach unter diesen Voraussetzungen die angestrebten therapeutischen Ziele nicht erreichbar sind. Während des gesamten Aufenthaltes werden die Patienten psychiatrisch mitbehandelt. Besonderer Wert wird dabei gelegt auf eine ausführliche Aufklärung und Information des Patienten. Er soll auch bezüglich seiner psychotischen Erkrankung zum Experten seiner Störung werden.

Patienten mit einer Doppeldiagnose Sucht und Psychose werden nicht in einer besonderen Gruppe behandelt, sondern verteilt auf die einzelnen Wohnhäuser. Sofern dies keine Überforderung darstellt, nehmen sie am regulären Therapieprogramm teil (3x wöchentlich Gruppentherapie, in der Regel 2x wöchentlich Einzelpsychotherapie, Arbeitstherapie, Indikationsgruppen, Großgruppe, Sport und Körpertherapie). Bei Bedarf wird das Programm individuell angepasst. Dabei ist unsere therapeutische Haltung geprägt von partnerschaftlicher Fürsorge und Akzeptanz in der Integrationsphase. Falls der Patient noch allzu durchlässige Ich-Grenzen hat, muss die Grenze stellvertretend vom Therapeuten in der Beziehung sowohl zum Therapeuten als auch zum Mitpatienten gezogen werden. Hier sind tägliche Kurzkontakte hilfreich. Darüber hinaus erfolgt evtl. eine Entpflichtung von Programmbestandteilen (z.B. der Gruppentherapie, wenn der Pat. die Gruppe als überwältigend erlebt). Bei Regelverstößen im Rahmen mangelnder Steuerungsfähigkeit erfolgen eine Entpflichtung von den Konsequenzen aus diesen Verstößen und ein Aufklären der Mitpatienten. Dabei gilt stets das Prinzip der Klarheit und der Transparenz.

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