Zuweisungskriterien
Kriterien für die Zuweisung sind
Das Drogenkonsummuster
- bei Abhängigkeit von Cannabis und Alkohol sollte eine Behandlungvorzugsweise in
der Fachklinik Fredeburg stattfinden,
- bei Abhängigkeit von Cannabis in Verbindung mit anderen Drogen eher in der Holthauser
Mühle
Die soziale Situation
- bei weitgehend erhaltener sozialer und beruflicher Integration ist eher eine Behandlung
in der Fachklinik Fredeburg indiziert,
- bei erheblichen Defiziten in diesem Bereich eher die Holthauser Mühle (z.B. intensivere
Förderung im arbeitstherapeutischen Bereich möglich, größeres Ausmaß an sozialtherapeutischen
Behandlungselementen)
Der somatische Status
- bei schwereren körperlichen Begleiterkrankungen ist eine Behandlung in der Fachklinik
Fredeburg aufgrund der dort vorhandenen fachärztlichen Ressourcen vorteilhaft
- der Wunsch des Patienten und der zuweisenden Stellen.