Die Holthauser Mühle hat einen eigenen Sozialdienst.
Zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme werden alle relevanten sozialen Daten des
Patienten, die die rechtliche, finanzielle und berufliche Situation betreffen, erhoben.
- Anträge auf Übergangsgeld, Taschengeld des Sozialhilfeträgers, Kleidergeld etc.
werden mit Hilfe der Mitarbeiterin des Sozialdienstes gestellt.
- Bestehende Schulden werden zusammengetragen und ein Plan zur Schuldenregulierung
erstellt.
- Weiterhin hilft der Sozialdienst bei der Regelung rechtlicher Belange.
Die Patienten werden angehalten, sämtliche Behördenkorrespondenzen, finanzielle
Belange usw. von der Therapieeinrichtung aus selbständig, ggf. mit Hilfe der Sozialdienstmitarbeiterin,
in die Hand zu nehmen. Dabei gilt zu Beginn das Prinzip der möglichen Fremdhilfe
(nur so viel Hilfe, wie für die Sichtung und Erledigung aller relevanten sozialen
Fragen notwendig ist), das sich im Behandlungsverlauf zu Gunsten des Selbsthilfeprinzips
und der selbstverantwortlichen Durchführung verändern muss.