Externe Therapietage
Familienheimfahrten können im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien der Leistungsträger
in der III. Stufe (Erprobungsstufe), bei Indikation nach entsprechender vorheriger
Prüfung auch in Stufe II durchgeführt werden. Als Übungsfeld für die Bewältigung
angstbesetzter Kontakte und Situationen wird die Heimfahrt antizipierend in der
Erprobungs- und/oder Hausgruppe bearbeitet und Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. tägliche
telefonische Kontakte zu einer Bezugsperson in der Einrichtung, Kontakt zu Selbsthilfegruppen
und/oder Drogenberatungsstelle abgesprochen. Notwendige Kontakte zu Ämtern, Arbeitsstellen
etc. werden vorstrukturiert. Andere Reha-Fahrten können sein: Vorstellung in einer
Adaptions- bzw. Nachsorgeeinrichtung, Vorstellung bei Stellenbewerbungen usw., für
die die gleichen Maßgaben gelten.