Externe Therapietage

Familienheimfahrten können im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien der Leistungsträger in der III. Stufe (Erprobungsstufe), bei Indikation nach entsprechender vorheriger Prüfung auch in Stufe II durchgeführt werden. Als Übungsfeld für die Bewältigung angstbesetzter Kontakte und Situationen wird die Heimfahrt antizipierend in der Erprobungs- und/oder Hausgruppe bearbeitet und Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. tägliche telefonische Kontakte zu einer Bezugsperson in der Einrichtung, Kontakt zu Selbsthilfegruppen und/oder Drogenberatungsstelle abgesprochen. Notwendige Kontakte zu Ämtern, Arbeitsstellen etc. werden vorstrukturiert. Andere Reha-Fahrten können sein: Vorstellung in einer Adaptions- bzw. Nachsorgeeinrichtung, Vorstellung bei Stellenbewerbungen usw., für die die gleichen Maßgaben gelten.

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